Vergesellschaftung: Genug für alle!

Wohnungsnot prägt längst den Alltag vieler Menschen. Vergesellschaftung bietet eine konkrete Antwort. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Vergesellschaftung funktionieren kann, warum sie heute nötiger ist denn je – und wie wir mit „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ das Grundgesetz nutzen können, um den Konzernen die Macht zu nehmen.

Eigentum neu denken

Vergesellschaftung, oft auch Sozialisierung (externer Link, öffnet neues Fenster) genannt, ist der Prozess, bei dem eine private Industrie oder Eigentum in öffentliche Hand überführt wird. Das passiert entweder durch Verstaatlichung oder Verwaltung durch staatliche Stellen, Genossenschaften (externer Link, öffnet neues Fenster) oder andere demokratische Strukturen. Ziel ist, die Industrie oder das Eigentum im Interesse der Gesellschaft anstatt zum Profit einzelner Konzerne zu betreiben. Da viele lebensnotwendige Bereiche wie Wohnen und Nahrung großteils in privater Hand liegen, steht Gewinninteresse über den Bedürfnissen der Mehrheit. Trotz ausreichender Ressourcen führt das zu Wohnungsnot und Knappheit. Die konkrete Ausgestaltung der Vergesellschaftung variiert je nach Land und Kontext, ihnen gemeinsam ist jedoch die Übertragung der Kontrolle über gesellschaftlich relevantes, privates Eigentum in gesellschaftliche Hand.

artikel 15 deutsches Grundgesetz

Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Die Wiederentdeckung von Art. 15 des GG

tortendiagram volksentscheid
Am 26.09.2021 stimmten fast 60 % der Berliner Wähler*innen in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung privater Wohnungskonzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt. Initiiert wurde der Entscheid von der sozialen Bewegung „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“. Sie gewann damit nicht nur ein Referendum für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung, sondern rückte auch den lange unbeachteten Artikel 15 des Grundgesetzes – den sogenannten Vergesellschaftungsparagraphen – wieder ins politische Bewusstsein. Mit der Frage nach Vergesellschaftung von Wohnraum wurde eine zentrale, fast vergessene Forderung der historischen Arbeiterinnenbewegung lautstark in die politische Debatte zurückgebracht. Artikel 15 erlaubt die Vergesellschaftung per Gesetz, wurde in der Geschichte der Bundesrepublik jedoch noch nie angewandt. Trotz der klaren Mehrheit und gegen den Willen der mitregierenden Koalitionspartner*innen ignorierte die Berliner SPD den Volksentscheid.

Privaten Immobilienkonzernen dauerhaft das Handwerk legen

kapitalistinnen vor einem stop Zeichen
Die Gruppe der großen privaten Vermieter wie Deutsche Wohnen, Akelius oder Heimstaden fiel mit besonders trickreichen Profitstrategien auf. Dazu zählt nicht zuletzt die Fusion der beiden Riesenkonzerne Deutsche Wohnen & Vonovia im Jahr 2021. Sie entwickelten sich somit zu den zentralen Gegnern einer sozialen Stadtentwicklung und der erstarkenden Berliner Mietenbewegung. Seit 2017/18 haben sich Mieter*innen dieser großen privaten Immobilienkonzerne vermehrt zusammengeschlossen, um sich gegen die Profitinteressen mit ihrer Miete zu wehren. Aus Teilen der Berliner Mietenbewegung entstand die Forderung, große Konzerne grundsätzlich aus dem Wohnungssektor zu drängen. Statt ihre Gewinne durch Instrumente wie die Mietpreisbremse nur zu begrenzen, sollen Wohnungen vergesellschaftet werden. Mehr Infos zu Mietendeckel & Mietpreisbremse findet ihr hier (externer Link, öffnet neues Fenster).

Wem gehört Berlin? Das Video zeigt die mächtigsten Wohnungskonzerne und deren Strategien:

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Wie kann Vergesellschaftung konkret aussehen?

Vergesellschaftung ist mehr als Enteignung (externer Link, öffnet neues Fenster).
Aus der Berliner Kampagne entstand ein konkretes Verständnis von Vergesellschaftung: Private Konzerne mit mehr als 3000 Wohnungen müssen diese abgeben – ob sie wollen oder nicht.
Die drei Kernelemente einer demokratischen Vergesellschaftung sind →

  1. Enteignung & Eigentumsübertragung
    Private Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen geben diese auf Grundlage des Artikel 15 im Grundgesetz ab. Die Wohnungen werden in öffentliches Eigentum überführt, konkret in eine „Anstalt öffentlichen Rechts“ (AöR).
     
  2. Wirtschaften ohne Profitorientierung
    Primäres Ziel ist nicht mehr die Gewinnmaximierung, sondern die soziale Versorgung mit Wohnraum. Eigentumsübertragung allein genügt nicht – entscheidend ist die Ausrichtung auf Gemeinwohl und Nachhaltigkeit.
     
  3. Demokratische Verwaltung
    Die Verwaltung des Wohnraums erfolgt gemeinschaftlich: Mieter*innen und Stadtgesellschaft entscheiden demokratisch über Nutzung und Organisation, anstelle der bisherigen privaten Eigentümer*innen.
drei elemente der Vergesellschaftung Grafik

Auftakt der Vergesellschaftungsbewegung

Vergesellschaftung ist zurück in der politischen Debatte. Über den Wohnungssektor hinaus arbeiten Initiativen an einer gemeinwirtschaftlichen Organisation weiterer Bereiche. Klimaaktivist*innen von RWE & Co. Enteignen entwerfen eine Vision für einen vergesellschafteten Energiesektor, während Kolleg*innen aus der Krankenhausbewegung für die De-Privatisierung des Gesundheitswesens kämpfen. Eine überregionale Bewegung entsteht – mit der demokratischen Vergesellschaftung als strategischem Fokus. Auch Deutsche Wohnen & Co. enteignen bleibt aktiv: Nach dem klaren Ja im Volksentscheid 2021 und dem Ausbleiben politischer Schritte erarbeiten die Aktivist*innen nun selbst ein Vergesellschaftungsgesetz, das in einem bindenden Volksentscheid erneut zur Abstimmung stehen soll.

Weitere Infos und Aktuelles von Deutsche Wohnen & Co. enteignen findet ihr hier:

Der Kampf geht weiter – in Berlin und darüber hinaus: für demokratisches Gemeineigentum, für alle und für immer.

Weitere Infos über die Wohnungslage in Berlin findet ihr hier:

Wem gehört die Stadt?

In diesem Video ist kurz erklärt, wem Immobilien in Berlin eigentlich gehören. Es wird mit dem Mythos des netten kleinen Privatvermieters als Hauptakteur auf dem Immobilienmarkt genauso aufgeräumt wie mit dem Mythos des Wohneigentums als universelle, soziale Absicherung.

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Ein Beitrag von Justus Henze, Online Redaktion von Fabian Riess. 
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